Kriminelle Tendenzen

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Reichsbürgerszene und Adelsstand: Wo liegen die rechtlichen Grenzen?

Selbsternannte „Fürsten“ lehnen geltendes Namensrecht ab und berufen sich auf angeblich übergeordnete Souveränität. Die Justiz nimmt erste Ermittlungen auf.

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Selbsternannte „Fürsten“ lehnen geltendes Namensrecht ab und berufen sich auf angeblich übergeordnete Souveränität. Die Justiz nimmt erste Ermittlungen auf.