Südkorea: Vernichtung einer ganzen Religionsgemeinschaft

Vereinte Nationen fordern Südkorea auf, die Religionsfreiheit zu schützen

Statt der Aufforderung der UN zu folgen, Zwangskonvertierungen unverzüglich zu beenden sowie die Religionsfreiheit zu schützen, beabsichtigt die südkoreanische Regierung nun, die Religionsgemeinschaft Shincheonji vollständig zu beseitigen.

Konservative und fundamentalistische Kirchen führen seit etwa 20 Jahren menschenunwürdige Zwangskonvertierungen an Shincheonji-Mitgliedern durch und versuchten bisher erfolglos, Shincheonji durch die Behörden verbieten zu lassen. Im Juni 2019 forderte die UN die südkoreanische Regierung in einer schriftlichen Erklärung dazu auf, die zutiefst Menschenrechtsverletzende Praxis der Zwangskonvertierung zu beenden und rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen einzuleiten.

Nach dem COVID-19 Ausbruch Anfang des Jahres begannen die Behörden lautstarke Anschuldigungen gegen die Religionsgemeinschaft hervorzubringen, Hygienemaßnahmen nicht eingehalten zu haben oder gar absichtlich das Virus verbreitet zu haben.

Aufgrund dessen wurde ungeachtet jeglicher Menschenrechte der 89-jährige Vorsitzende sowie 5 Leitungsverantwortliche verhaftet. Mitglieder verloren ihre Jobs, es kam zu über 5.000 dokumentierten Fällen von Diskriminierung. Gebäude der Shincheonji Religionsgruppe wurden unter fadenscheinigen Vorwänden abgerissen. Von den Städten Seoul und Daegu wurden Anklagen und Schadensersatzforderung für entstandene Kosten eingereicht.

Bis heute gab es Ausbrüche in anderen Kirchen, denen die Regierung kaum Beachtung schenkte und lediglich mit dem Hinweis auf Einhaltung der Hygiene-Verordnung reagierte.

Weltweit anerkannte Religionswissenschaftler kamen zu dem Ergebnis, dass unweigerlich ein Zusammenhang zwischen den Bemühungen der Kirchen, Shincheonji zu unterdrücken, und dem unverhältnismäßig harten Vorgehen der Behörden gegen die Religionsgemeinschaft besteht.

Human Rights without Frontiers (HRWF) und das Zentrum für Studien über neue Religionen (CESNUR) haben Fakten über die bis heute noch praktizierte Zwangskonvertierung von Shincheonji-Mitgliedern in Südkorea veröffentlicht.

Shincheonji wird seit Jahren von den Medien diffamiert und von den traditionellen Kirchen in Südkorea gehasst und als Sekte verfolgt. Ein Grund für die Unbeliebtheit ist, dass die Religionsgemeinschaft trotz aller Bemühungen der Gegner konstant eine wachsende Mitgliederzahl verzeichnet, die traditionellen Konfessionen verlieren dagegen seit Jahren ihre Mitglieder, zum Teil an Shincheonji.

Konservative und fundamentalistische Pastoren agieren als Köpfe hinter den sogenannten Deprogrammierungen und führen die Maßnahme durch, für die sie von den Eltern keine geringen Summen fordern.

Ansehen und Akzeptanz in der Gesellschaft spielen eine große Rolle in Südkorea, weshalb viele Eltern alles daransetzen, ihre an Shincheonji „verlorenen“ volljährigen Kinder von dort wegzuholen und, wenn sie in ihrer Verzweiflung keinen anderen Weg finden, sogar mit Gewalt und im Extremfall sogar mit Folter.

Die Pastoren verstärken die Unsicherheit der Eltern und bringen sie dazu, ihre Kinder zu entführen und gefangen zu halten. Außerdem bringen die Pastoren die Eltern dazu, mit allen Mitteln von den Kindern eine Unterschrift abzuverlangen, dass diese an der Teilnahme an einer Deprogrammierung einverstanden sind. Daraufhin werden sie unter unmenschlichen Bedingungen gezwungen, die Belehrungen der Pastoren anzuhören, diese anzunehmen und den Glauben von Shincheonji zu dementieren. Eine solche Deprogrammierung kann monatelang andauern. Opfer leiden in vielen Fällen langfristig an den psychischen und körperlichen Folgen. Zwei weibliche Mitglieder von Shincheonji sind bei dem Versuch zu entkommen, ums Leben gekommen.

Befürworter und Vollstrecker von Zwangskonvertierungen argumentieren, dass neue religiöse Bewegungen, welche sie als „Sekten“ bezeichnen, ihre Mitglieder durch Gehirnwäsche „programmieren“ würden. Deshalb müssten die Mitglieder wieder „deprogrammiert“ werden. Damit rechtfertigen sie die praktizierten Zwangskonvertierungen, der vor allem junge Frauen zum Opfer fallen.

Religionswissenschaftler belegten, dass so etwas wie eine Gehirnwäsche nie stattgefunden hat und der Unterschied zwischen „Religion“ und „Sekte“ kaum auszumachen ist. Als „Sekte“ werden die kleinen Religionsgemeinschaften bezeichnet, welche unter den traditionellen Konfessionen als unpopulär gelten.

Zwangskonvertierungen werden von der Regierung geduldet und aktuell weiterhin durchgeführt. Sie werden von Behörden als „Familienangelegenheiten“ abgetan, beeinflusst von den traditionellen Konfessionen, die großen Einfluss auf die Politik haben und schon seit Jahren Shincheonji verfolgen und unterdrücken.

Bereits mehrere Familienangehörige wurden in einigen Fällen wegen dieser gesetzeswidrigen Handlungen gerichtlich verurteilt, die Pastoren selbst konnten sich einer Bestrafung bisher entziehen. Das gelang ihnen, weil die illegalen Handlungen wie Entführung und Freiheitsberaubung den Anschein erzeugen, sie würden ausschließlich von den Angehörigen geplant und ausgeführt werden.

Mit dem seit Jahren fortwährenden Ziel Shincheonji zu vernichten, sahen die eigentlichen Drahtzieher Anfang des Jahres die politische Anspannung als eine Chance. Sie nutzten die Medien und arbeiteten Hand in Hand mit der Regierung, welche ihre eigenen Vorteile darin sah, um so eine Flut an Klagen und die Schließung einer harmlosen Religionsgemeinschaft zu bewirken.

Religionsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht und Einschränkungen dürfen nicht verharmlost werden. Es gibt notwendige Maßnahmen in Zeiten einer Pandemie, aber diese müssen in ihrer Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit zu rechtfertigen seien. Südkorea kann nicht länger diese Handlungen verleugnen und Konsequenzen werden mit Gewissheit folgen.

Eine Organisation die sich mit Recherchen und Berichterstattungen über Menschenrechtsverletzungen und Unterdrückung der Religionsfreiheit u.a. Zwangskonvertierungen beschäftigt.

Kontakt
Human Rights Association for Victims of Coercive Conversion Programs e.V.
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45276 Essen
(+49) 0156 78758724
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